Im letzten Jahr hatte Offstein an jedem Tag im Advent ein Adventsfenster. In diesem Jahr gibt es aktuell noch ein paar Lücken. Es wäre toll, wenn wir die noch schließen könnten
Entgegen der ersten Informationen benötigen Adventsfenster, an denen kein Entgeld erhoben wird, keine Gestattung und es fallen somit auch keine Verwaltungsgebühren an (s. Klarstellung der Ordnungsbehörde im Amtsblatt vom 22.11.2024). Es gibt also keinen Grund für Zurückhaltung – machen Sie noch mit, Kinder und Erwachsene freuen sich über jedes weitere Fenster!

Auch „stille Fenster“ ohne Zeremonie sind möglich. Sie müssen auch keine Kinder in Kita oder Grundschule haben, um teilzunehmen. Jeder kann sich beteiligen.
Eine Übersicht über alle Fenster und die noch freien Termine finden sie auf der Homepage des Heimatvereins https://heimatverein-offstein.de/offsteiner-adventsfenster-2024. Dort können sie sich auch gleich anmelden. Für weitere Informationen und telefonische Anmeldung wenden sie sich bitte an Cilia Klein (Tel.: 0176/24818052 oder per Email ciliaklein@web.de).
Cilia Klein und Rolf Hoffmann, Heimatverein Offstein
Am Anfang dieser Kirchengeschichte steht nur eine Urkunde von 1212. Nicht etwa die Urkunde über den Bau des Gotteshauses, also eine Art Geburtsurkunde, nein es handelt sich um die bischöfliche Bestätigung einer Inkorporation der bereits bestehenden Kirche und der Pfarrei in Offstein ins St. Cyriakusstift in Neuhausen. 1212 bis 2012 – ein Zeitraum von 800 Jahren gibt wahrlich Anlass zur Feier der ersten urkundlichen Erwähnung einer Kirche in unserem Dorf, gleichzeitig aber auch zur Feier des 230-jährigen Bestehens des 1782 neu erbauten Gotteshauses.
JHS 1710 (Jesus hominum salvator und die Jahreszahl 1710) steht auf dem Schlussstein des gewölbten, sandsteinernen Türsturzes über dem Eingang zur evangelischen Kirche in Offstein. Dies ist wohl der deutlichste Hinweis auf die Bauzeit dieses Gotteshauses. Damit ist zwar der Zeitraum der Errichtung eng eingegrenzt, unbekannt bleibt aber trotzdem das Jahr des Baubeginns und der Fertigstellung. Wir wissen nicht, ob die Fundamente und ein Teil der Außenwände vielleicht schon im Vorjahr angelegt wurden und die Jahreszahl im Schlussstein nur mit der Herstellung des Eingangs zusammenhängt. Wäre ein Grundstein mit Urkunde gelegt und bekannt, so wäre ein Teil der offenen Fragen beantwortet.



