Am letzten Freitag gab es ein Novum im Heimatverein: Eine Hygiene-Schulung. Unser Vorstandsmitglied Marie-Luise Pütz ist zertifizierte Hygienefachkraft und informierte, welche Anforderungen das Infektionsschutzgesetz an den Umgang mit Lebensmitteln auf Festen und Veranstaltungen stellt. Von besonderem Interesse war die Veranstaltung daher für Personen, die als Vereinsmitglieder in diesem Bereich aktiv sind. Neben dem üblichen Weg über unsere Homepage und das Amtsblatt hatten wir daher auch alle Verbandsgemeindeverwaltungen des Kreises Alzey-Worms angeschrieben und gebeten, die Information zu der Schulung an die Ortsgemeinden und deren Vereine weiterzugeben. Und so konnten wir auch Teilnehmer des Heimat- und Kulturvereins Mölsheim und des VdK Ortsverbandes Gundersheim begrüßen.
Die trockenen Fakten aus dem Gesetzestext lockerte Marie-Luise Pütz mit Beispielen und Fällen aus ihrem reichhaltigen Erfahrungsschatz auf. Fragen der etwas mehr als 20 Teilnehmer zu dem einen oder anderen Punkt machten deutlich, dass das Thema Hygiene nicht nur auf Festen sondern auch im Alltag relevant ist und uns alle betrifft.
Nachdem wir die Veranstaltung in das Programm aufgenommen hatten, kam es schon im Vorfeld des Termins zu einer Schulung beim Tennis-Club Rot-Weiß Worms e.V. Ein Mitglied unseres Vorstandes hatte von der Schulung erzählt und der Tennis-Club daraufhin angefragt, ob man eine entsprechende Schulung nicht auch bei ihm durchführen könnte. Gerne gingen wir auf die Anfrage ein und so hat Marie-Luise Pütz bereits am 23. April ca. 12 Mitglieder des Tennis-Clubs vor Ort geschult
Die Teilnahme an einer der beiden Veranstaltungen diente gleichzeitig als Folgebelehrung 2025 nach §§ 42 + 43 des Infektionsschutzgesetzes. Auf Wunsch stellte Marie-Luise Pütz den Teilnehmern das entsprechende Zertifikat aus.
Sowohl beim TC Rot-Weis Worms als auch bei uns war das Feedback sehr positiv, so dass wir darüber nachdenken, im nächsten Jahr wieder einen Termin anzubieten
Rolf Hoffmann für den Vorstand des Heimatvereins

Am Anfang dieser Kirchengeschichte steht nur eine Urkunde von 1212. Nicht etwa die Urkunde über den Bau des Gotteshauses, also eine Art Geburtsurkunde, nein es handelt sich um die bischöfliche Bestätigung einer Inkorporation der bereits bestehenden Kirche und der Pfarrei in Offstein ins St. Cyriakusstift in Neuhausen. 1212 bis 2012 – ein Zeitraum von 800 Jahren gibt wahrlich Anlass zur Feier der ersten urkundlichen Erwähnung einer Kirche in unserem Dorf, gleichzeitig aber auch zur Feier des 230-jährigen Bestehens des 1782 neu erbauten Gotteshauses.
JHS 1710 (Jesus hominum salvator und die Jahreszahl 1710) steht auf dem Schlussstein des gewölbten, sandsteinernen Türsturzes über dem Eingang zur evangelischen Kirche in Offstein. Dies ist wohl der deutlichste Hinweis auf die Bauzeit dieses Gotteshauses. Damit ist zwar der Zeitraum der Errichtung eng eingegrenzt, unbekannt bleibt aber trotzdem das Jahr des Baubeginns und der Fertigstellung. Wir wissen nicht, ob die Fundamente und ein Teil der Außenwände vielleicht schon im Vorjahr angelegt wurden und die Jahreszahl im Schlussstein nur mit der Herstellung des Eingangs zusammenhängt. Wäre ein Grundstein mit Urkunde gelegt und bekannt, so wäre ein Teil der offenen Fragen beantwortet.



